Bestandsschutz

Kein Bestandsschutz bei älteren kraftbetätigten Toranlagen!

„Es ergibt sich aus den benannten Regeln zwingend, dass auch ältere Tore, soweit technisch möglich, nach den Sicherheitskriterien der bestehenden Normen zu beurteilen und damit nachzurüsten sind. Wirtschaftliche Aspekte müssen dem Sicherheitsgedanken und der Sicherheit der Bevölkerung nachrangig gestellt werden. Es gibt keinen Bestandsschutz für ältere Toranlagen…“

Aus der Fachzeitschrift „Sicht- und Sonnenschutz“.

Wir beraten Sie jederzeit gern im Punkto Bestandsschutz.
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Schließkraftmessung

Sicherheit im Betrieb

Schließkraftmessung gemäß ASR A1.7: Schließkraftmessung sind mit Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenregel (ASR A1.7) bei der jährlichen Wartung von kraftbetätigten Toren durchzuführen. Rund jedes 4. Tor in Deutschland überschreitet die zulässigen Schließkräfte. 75 Prozent aller Toranlagen können jedoch im Rahmen der normalen jährlichen Wartung mit geringem Aufwand wieder betriebssicher betrieben werden.

Bei jeder Wartung/Prüfung Ihrer Toranlagen führen wir automatisch eine Schließkraftmessung durch. Für ein sicheres Abschalten Ihrer Toranlage im Notfall.

Sie wünschen mehr Informationen? Wir beraten Sie gern!