Bestandsschutz
Kein Bestandsschutz bei älteren kraftbetätigten Toranlagen!
„Es ergibt sich aus den benannten Regeln zwingend, dass auch ältere Tore, soweit technisch möglich, nach den Sicherheitskriterien der bestehenden Normen zu beurteilen und damit nachzurüsten sind. Wirtschaftliche Aspekte müssen dem Sicherheitsgedanken und der Sicherheit der Bevölkerung nachrangig gestellt werden. Es gibt keinen Bestandsschutz für ältere Toranlagen…“
Aus der Fachzeitschrift „Sicht- und Sonnenschutz“.
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